Allgemeine Geschäftsbedingungen der STP Business Information GmbH

 

1. Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der STP Business Information GmbH, Brauerstraße 12, 76135 Karlsruhe (nachfolgend „STP BI“ genannt) und ihren Vertragspartnern, nebst Interesssenten mit Testzugängen (nachfolgend zusammenfassend: „Kunden“) gelten ergänzend zu dem mit dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag bzw. der Testvereinbarung (nachfolgend zusammenfassend: „Hauptvertrag“) und einer ggf. zusätzlich geschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „Geschäftsbedingungen“).

1.2 Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, STP BI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Die Geschäftsbedingungen der STP BI gelten auch dann, wenn STP BI in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Die Geschäftsbedingungen der STP BI gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.

1.3 Alle individuellen Vereinbarungen zwischen STP BI und dem Kunden, sind in dem betreffenden Hauptvertrag und etwaigen Zusatzvereinbarungen zum Hauptvertrag schriftlich niederzulegen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail.

1.4 Die vorbehaltslose Nutzung der Leistungen von STP BI durch den Kunden, stellt das Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen und allen darin enthaltenen Hinweisen und Verweisen dar. Für den Fall, dass der Kunde hiermit nicht einverstanden ist, ist er nicht berechtigt, das Leistungsangebot von STP BI zu nutzen

1.5 Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

 

2. Leistungsumfang STP BI

2.1 STP BI ist ein Unternehmen, das darauf spezialisiert ist, Informationen aus spezifischen und allgemeinen Internetquellen unter Nutzung EDV-technischer Verfahren zu recherchieren, aufzubereiten und den Kunden von STP BI zugänglich zu machen. Bei den von STP BI genutzten Datenquellen handelt es zum einen um öffentliche Register und Plattformen (z.B. Handelsregister, Unternehmensregister, Transparenzregister, Insolvenzbekanntmachungen) aber auch um Firmenwebseiten, Städte- und Gemeindeseiten, special interest Verzeichnisse, Suchmaschinen etc. Schließlich besitzt STP BI Zugang zu Datenbanken von Partnerunternehmen.

2.2 Das Leistungsspektrum von STP BI umfasst insbesondere:
(i) die Bereitstellung von Daten aus dem eigenen Datenbestand von STP BI oder/und
(ii) die Beschaffung und Bereitstellung von individuell für den Kunden erhobenen Daten oder/und
(iii) die Beschaffung und Bereitstellung von Daten aus Datenbeständen von Partnerunternehmen oder/und
(iv) die Verarbeitung von Daten des Kunden nach kundenspezifischen Anforderungen oder/und
(v) die Einräumung besonderer Nutzungsrechte an den von STP BI bereitgestellten Daten sowie die Erbringung sonstiger Leistungen (z.B. Bereitstellung von Software, Anbindung des Kunden an die Systeme der STP BI) nach kundenspezifischen Anforderungen und/oder
(vi) die Zuordnung/der Match von Daten aus den Punkten (i) bis (iii) mit kundenspezifischen Daten aus dem Punkt (iv).

2.3 Obwohl STP BI bei der Datenbeschaffung sehr sorgfältig und gewissenhaft vorgeht, kann STP BI aufgrund der Nutzung externer Datenquellen und des Einsatzes EDV-technischer Verfahren zur Datenerhebung, weder überprüfen noch gewährleisten, dass alle externen Datenquellen über die gesamte Laufzeit des Hauptvertrages in unveränderter Form zur Nutzung durch STP BI zugänglich sind und dass alle daraus bezogenen Informationen richtig und vollständig sowie immer aktuell sind. STP BI schuldet somit weder eine Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der Leistungserbringung bereitgestellten Daten, noch den Fortbestand und die jeweilige Verfügbarkeit der einzelnen externen Datenquellen. Soweit STP BI Informationen aus der jeweiligen Datenquelle interpretiert und strukturiert, erfolgt dies vollautomatisiert unter Anwendung EDV-technischer Verfahren. STP BI schuldet keine manuelle (Nach-)Prüfung dieses Prozesses, es sei denn, für STP BI wären auftretende Fehler erkennbar. Fehler (z.B. infolge Verwendung unüblicher Formulierungen seitens der Insolvenzgerichte, die im Rahmen einer vollautomatisierten Stich- und Schlagwortsuche seitens der eingesetzten Software unerkannt bleiben) sind daher nicht auszuschließen. Sie können dazu führen, dass die seitens STP BI beschafften Daten die Quelldaten unvollständig, fehlerhaft oder unstrukturiert wiedergeben. STP BI schuldet – soweit nicht abweichend mit dem Kunden im Hauptvertrag vereinbart – keine konkrete Beschaffenheit der bereitzustellenden Daten, sondern lediglich die regelmäßige vollautomatisierte Abfrage der jeweiligen Datenquelle(n) zum vollautomatisierten Bezug der zum Zeitpunkt der Abfrage dort vorhandenen und verfügbaren Informationen. Soweit nicht abweichend mit dem Kunden im Hauptvertrag vereinbart, ist STP BI nicht verpflichtet, die jeweiligen Datenquellen auf nachträgliche Veränderungen hin zu überprüfen und eine Aktualisierung der Datenbereitstellung gegenüber dem Kunden vorzunehmen. Soweit nicht abweichend mit dem Kunden im Hauptvertrag vereinbart, entscheidet STP BI nach eigenem Ermessen über die zur Datenbeschaffung jeweils zu nutzenden Datenquellen.

2.4 STP BI prüft nicht die Existenz oder Identität von natürlichen und juristischen Personen. Erkennt der Kunde, dass die von STP BI bereitgestellten Daten eine andere natürliche oder juristische Person betreffen, als vom Kunden angefragt, darf der Kunde die bereitgestellten Daten nicht verwenden. Die Identifizierung der Person sowie die abschließende Bewertung des Inhalts der von STP BI bereitgestellten Daten obliegt dem Kunden. Eine Übernahme von dem Kunden obliegenden gesetzlichen Compliance-Prüfungen seitens STP BI ist nicht Gegenstand der geschuldeten Leistung.

2.5 Es liegt nicht im Verantwortungsbereich von STP BI, dass der vom Kunden mit der Nutzung der Daten verfolgte Zweck erreicht wird.

 

3. Leistungsumfang des Onlinedienstes von STP BI und Nutzungsrechte des Kunden

3.1 Erfolgt die Leistungserbringung gemäß Hauptvertrag via Internet („Onlinedienst„), ist der Kunde auf eigene Kosten dafür verantwortlich, dass er die zur Nutzung des Onlinedienstes erforderlichen Systemvoraussetzungen erfüllt und über einen Internetzugang bis zum Übergabepunkt verfügt. STP BI stellt dem Kunden den Onlinedienst im jeweils aktuellen Versionenstand zur Verfügung und behält sich inhaltliche und technische Updates ausdrücklich zu jeder Zeit vor. Ein sich gegebenenfalls aufgrund eines neuen Versionsstandes an den Hard- und Software-Systemen des Kunden ergebender Anpassungsaufwand ist vom Kunden zu tragen. Wünscht der Kunde eine gesonderte Konfiguration oder kann er notwendige Anpassungen nicht selbst vornehmen, ist STP BI hierzu nur verpflichtet, wenn insoweit eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und STP BI geschlossen wurde, inklusive einer Regelung über die Vergütung des in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwands von STP BI.

3.2 Dem Kunden wird eine auf die Vertragsdauer des Hauptvertrages beschränkte, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Onlinedienstes für eine Anzeige der Daten in der angebotenen Filterung und Strukturierung eingeräumt und hierzu eine oder mehrere Zugriffsberechtigungen zur Verfügung gestellt, die vertraulich zu behandeln sind. Für jeden Nutzer ist eine eigene Zugriffsberechtigung zu beantragen. Der Kunde stellt sicher, dass nur jeweils individuell berechtigte Nutzer, Zugriff auf den Onlinedienst von STP BI nehmen können und durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen eine missbräuchliche Nutzung der Zugriffsberechtigungen und der abgerufenen Daten durch unbefugte Personen ausgeschlossen ist. Bestehen Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung des Onlinedienstes, ist STP BI unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. STP BI wird die Zugangsberechtigung des Kunden in diesem Fall sperren und dem Kunden eine neue Zugangsberechtigung zur Verfügung stellen.

3.3 Das Recht des Kunden zur Nutzung des Onlinedienstes umfasst – vorbehaltlich abweichender Regelung im Hauptvertrag – nicht einen systematischen Export der bereitgestellten Daten, insbesondere durch Einspielung in ein System des Kunden oder Ausgabe der Daten oder wesentlicher Auszüge auf einem Drucker.

3.4 STP BI wird die Nutzung des Onlinedienstes durch den Kunden protokollieren, wobei die zur Durchführung der Datenabrufe vom Kunden verwendeten Daten, der Tag und die Uhrzeit der Abrufe, die Authentifikation, und die abgerufenen Daten festgehalten werden. Die betreffenden Aufzeichnungen werden nur zur Datenschutzkontrolle verwendet, insbesondere zur Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe, zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Datenverarbeitungsanlagen sowie in gerichtlichen Verfahren.

3.5 Bestehen beim Kunden Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung des Onlinedienstes, ist STP BI unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. STP BI wird die Zugangsberechtigung des Kunden in diesem Fall sperren und dem Kunden eine neue Zugangsberechtigung zur Verfügung stellen. Verletzt der Kunde die ihm eingeräumten Nutzungsrechte erheblich, und, soweit eine Abmahnung erforderlich ist, setzt er diese Verletzung auch nach Abmahnung fort, kann STP BI den Kunden von der weiteren Nutzung des Onlinedienstes ausschließen, ohne dass hierdurch die Verpflichtung des Kunden zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung hiervon berührt wird.

3.6 STP BI haftet nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit des Onlinedienstes. Der Onlinedienst ist mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % im Kalenderjahr für einen Zugriff rund um die Uhr ausgelegt. Ausgenommen sind Zeiten vorübergehender Nichterreichbarkeit wegen routinemäßiger oder erforderlicher Wartungs-, Datensicherungs- und Aktualisierungsmaßnahmen oder Ausfallzeiten, die ihren Grund in fehlenden, vom Kunden zu schaffenden technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Onlinedienst haben, die auf Fehlern der allgemeinen Telekommunikationsinfrastruktur beruhen oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegen oder die auf höhere Gewalt außerhalb des Einflussbereichs von STP BI zurückzuführen sind.

3.7 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die gesamte dem Onlinedienst zugrundeliegende Software, Eigentum von STP BI und/oder ihrer Partnerunternehmen ist und urheberrechtlich sowie durch entsprechende Vertragsbestimmungen geschützt ist. Der Kunde darf die Software ausschließlich zur vertragsgemäßen Nutzung des durch STP BI bereitgestellten Onlinedienstes einsetzen.

3.8 Wird der Onlinedienst vom Kunden längere Zeit nicht (mehr) genutzt, ist STP BI aus Sicherheitsgründen berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren. Die Sperrung bleibt ohne Einfluss auf die vom Kunden gegenüber STP BI geschuldete Vergütung. Eine Nichtnutzung des Onlinedienstes liegt vor, wenn seit dem letzten Login des Kunden länger als 24 Monate vergangen sind. STP BI ist nicht verpflichtet, den Kunden auf die Sperrung gesondert hinweisen. STP BI wird die Sperrung unverzüglich wieder aufheben und den Zugang des Kunden reaktivieren, sobald STP BI ein diesbezügliches Verlangen des Kunden während der Laufzeit des Hauptvertrages zugeht.

 

4. Nutzungsrechte des Kunden an den bereitgestellten Daten

4.1 Soweit sich aus dem Hauptvertrag nicht etwas anderes ergibt, räumt STP BI dem Kunden Nutzungsrechte an den bereitgestellten Daten in folgendem Umfang ein:
(i) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den von STP BI bereitgestellten Daten zu dem im Hauptvertrag bestimmten Verwendungszweck.
(ii) Die Ausübung des Nutzungsrechtes ist nur für den eigenen Bedarf des Kunden zulässig. Eine Weitergabe der bereitgestellten Daten oder eine Bereithaltung zum Abruf oder zur Einsicht an bzw. durch Konzernunternehmen, Tochtergesellschaften oder sonstige Dritte in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form, in Auszügen, Kurzfassungen oder Teilbeständen ist nicht gestattet. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die von STP BI bereitgestellten Daten zum Aufbau einer Datenbank zu verwenden. Ausnahmen von vorstehender Regelung gelten nur, sofern der Hauptvertrag oder zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes vorschreiben. Nutzungsberechtigt sind jeweils der Kunde und die seiner unmittelbaren rechtlichen Organisation angehörigen Mitarbeiter sowie weisungsgebundene Beauftragte des Kunden.
(iii) Das Nutzungsrecht besteht zeitlich unbefristet unter Beachtung gesetzlicher (insbesondere datenschutzrechtlicher) Löschpflichten. Mit Ende des Nutzungsrechts hat der Kunde die Nutzung der von STP BI bereitgestellten Daten zu unterlassen und gespeicherte Daten bei sich unverzüglich zu löschen.

4.2 Der Übergang des Nutzungsrechtes auf den Kunden steht unter dem Vorbehalt des Eingangs aller fälliger Zahlungen aus dem Hauptvertrag.

4.3 Jedes Nutzungsrecht des Kunden an den von STP BI bereitgestellten Daten steht, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, unter dem Vorbehalt datenschutzrechtlicher Zulässigkeit gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere DS-GVO). Es wird auf die Bestimmungen unter nachstehender Ziffer 5 dieser Geschäftsbedingungen verwiesen.

4.4 Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen diesem nicht zu. Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Regelung im Hauptvertrag – insbesondere zu einer werblichen Nutzung der seitens STP BI bereitgestellten Daten nicht berechtigt. Falls STP BI von einem Dritten in Anspruch genommen wird, weil der Kunde gegen vorstehende Verpflichtungen verstoßen hat, so hat der Kunde STP BI diesbezüglich vollumfänglich freizustellen.

 

5. Gewährleistung des Datenschutzes durch den Kunden

5.1 Soweit der Hauptvertrag die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden zum Gegenstand hat, hat der Kunde die Einhaltung der Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und die aller übrigen datenschutzrechtlichen Regelungen im Verantwortungsbereich des Kunden sicherzustellen. Der Kunde versichert gegenüber STP BI, für die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten eine datenschutzrechtliche Verarbeitungsbefugnis, beispielsweise ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO, zu besitzen. Bei der Inanspruchnahme von regelmäßigen Nachmeldungen (sog. Monitoring-Produkt wie zum Beispiel: InsoMonitor oder BizMonitor) versichert der Kunde, eine dauerhafte Geschäftsbeziehung zu dem Betroffenen aufrechtzuerhalten und daraus erwachsend das Vorliegen einer datenschutzrechtlichen Verarbeitungsbefugnis zum Erhalt von Nachmeldungen hinsichtlich des Betroffenen, insbesondere infolge eines wirtschaftlichen Risikos. Im Fall einer Beendigung der dauerhaften Geschäftsbeziehung zu dem Betroffenen, wird der Kunde die weitere Inanspruchnahme von Nachmeldungen hinsichtlich dieses Betroffenen unterlassen, es sei denn, er besitzt ausnahmsweise eine über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinausgehende datenschutzrechtliche Verarbeitungsbefugnis. Der Kunde wird zur Beendigung der Nachmeldungen die entsprechenden Datensätze der Betroffenen aus den Monitoring-Listen entfernen.

5.2 STP BI prüft die Zulässigkeit der Datenverarbeitung seitens des Kunden nur, wenn dazu Anlass besteht, behält sich jedoch im Einzelfall Kontrollen sowie das Recht, Auskunft zu verlangen, vor, soweit dies zum Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere der DS-GVO) erforderlich ist. Dies gilt insbesondere, wenn seitens Behörden entsprechende Nachweise von STP BI gefordert werden. Der Kunde wird, soweit ihm möglich, entsprechende Nachweise auf Anforderung von STP BI bereitstellen und hierzu geeignete Aufzeichnungen über einen Zeitraum von 18 Monaten vorhalten.

5.3 Der Kunde darf die personenbezogenen Daten für andere Zwecke, als im Hauptvertrag und in diesen Geschäftsbedingungen geregelt, nur zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, insbesondere der Bestimmungen der DS-GVO, verarbeiten.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, Entscheidungen zu Lasten eines Betroffenen nicht ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten zu stützen (Art. 22 DS-GVO), ohne dass dem Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt wurde, seinen Standpunkt mit der Folge einer Überprüfung geltend zu machen.

5.5 Der Kunde wird den Betroffenen im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten über die Datenverarbeitung beim Kunden informieren und dabei die getrennten Verantwortungsbereiche des Kunden als Verwender der Daten und STP BI als Quelle der Daten deutlich machen.

5.6 Der Kunde hat seine Mitarbeiter oder Dritte, die notwendigerweise Zugang zum Dienst von STP BI haben, in ausreichender Weise zur Verschwiegenheit zu verpflichten und sicherzustellen, dass die Nutzung des Dienstes unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt.

 

6. Gewährleistung des Datenschutzes durch STP BI

6.1 STP BI verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von STP BI und den darin enthaltenen Verweisen, die unter https://www.stp-bi.de/datenschutz/ eingesehen und ausgedruckt werden kann. Dort ist beschrieben, welche Arten von Daten STP BI über die Kunden erhebt und wie STP BI die Daten verarbeitet. Die Datenschutzerklärung ist nicht Teil einer vertraglichen Vereinbarung zwischen STP BI und dem Kunden und kann Änderungen unterliegen. Die Datenschutzerklärung sollte daher regelmäßig abgerufen werden.

6.2 Soweit STP BI personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Hauptvertrages verarbeitet, gewährleistet STP BI die Einhaltung der Bestimmungen der DS-GVO und aller im Übrigen einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen.

 

7. Vergütung, Abrechnung

7.1 Der Kunde schuldet STP BI die im Hauptvertrag vereinbarte Vergütung. Die dort genannten Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, in jeweils gesetzlich geschuldeter Höhe.

7.2 Sofern im Hauptvertrag nicht abweichend geregelt, sind Rechnungen von STP BI sofort zur Zahlung fällig. Soweit der Kunde ein SEPA-Basis-Mandat erteilt hat, erfolgt der Einzug der Lastschrift 4 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 2 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

7.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Kunden oder die Aufrechnung seitens des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7.4 Beendet der Kunde die Nutzung eines Produktes und/oder einzelner Leistungen (z.B. Monitoring im Sinne von Ziffer 5.1), gleich aus welchem Grund (z.B. wegen Wegfalls seiner datenschutzrechtlichen Verarbeitungsbefugnis), vorzeitig, bleibt dies ohne Einfluss auf die vom Kunden geschuldete Vergütung. Gutschriften für bestellte, aber nicht abgenommene Leistungen werden nicht erteilt.

7.5 Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen behält sich STP BI vor, aufgrund von nach Vertragsschluss eintretender Änderungen (beispielsweise bei den Beschaffungskosten, bei den Preisen der Partnerunternehmen, bei sonstigen Kosten, die ihren Grund außerhalb des Einflussbereichs von STP BI haben, inklusive geänderter gesetzlicher Bestimmungen), die Höhe der mit dem Kunden vereinbarten Vergütung anzupassen. Auf Verlangen wird STP BI dem Kunden die Gründe für die Anpassung der Vergütung darlegen. Preiserhöhungen werden frühestens mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang einer in Textform übermittelten Änderungsmitteilung an den Kunden wirksam. Soweit Preisanpassungen zu einer Preiserhöhung von mehr als fünf Prozent innerhalb eines Kalenderjahres führen, ist der Kunde zur Kündigung des Hauptvertrags über die betreffende Leistung auf den Zeitpunkt berechtigt, zu dem die geplante Preiserhöhung in Kraft tritt. Der Kunde hat die Kündigung spätestens vier Wochen nach Zugang der Mitteilung der relevanten Preiserhöhung zu erklären. Macht er von seinem Recht keinen Gebrauch, wird der Vertrag zu den geänderten Preisen fortgeführt, soweit er auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung über die Preiserhöhung hingewiesen wurde.

 

8. Leistungsstörungen

8.1 STP BI leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der geschuldeten Leistung, inklusive des Übergangs der geschuldeten Nutzungsrechte, frei von Rechten Dritter. Der Kunde wird STP BI unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm Leistungsstörungen bekannt werden.

8.2 Liegt eine Leistungsstörung vor, hat der Kunde STP BI zunächst eine angemessene Frist zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands zu setzen („Nacherfüllung“). In dem Fall einer Verletzung Rechte Dritter, wird STP BI nach eigener Wahl und auf eigene Kosten die Leistung derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die Leistung aber weiterhin in vertraglich vereinbarter Weise erbracht wird, oder durch Abschluss entsprechender Verträge, die Rechtsverletzung abstellen. Von der Nacherfüllung ausgenommen sind die Fälle, für die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Ausübung von Gewährleistungsrechten ohne besondere Fristsetzung zulässig ist (beispielsweise, weil die Nacherfüllung unmöglich, unzumutbar oder von STP BI verweigert worden ist).

 

9. Haftung von STP BI gegenüber dem Kunden

9.1 STP BI haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von STP BI beruhen.

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet STP BI nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.3 Die Haftung von STP BI ist im Fall leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf 50 % der vom Kunden im Vertragsjahr geschuldeten Vergütung. Diese Einschränkung gilt allerdings nur, sofern die Beschränkung dem typischerweise zu erwartenden Schaden entspricht. In jedem Fall ist die Haftung im Fall leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf einen Höchstbetrag in Höhe von EUR 10,0 Mio. je Schadensfall.

9.4 Die vereinbarten Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch STP BI oder deren gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen kommen des Weiteren nicht zum Tragen, soweit STP BI einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.

9.5 Soweit die Haftung beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstiger Erfüllungsgehilfen.

9.6 Soweit die Haftung beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstiger Erfüllungsgehilfen.

9.7 Erfolgt eine unzulässige Nutzung der Leistungen von STP BI durch den Kunden oder werden von STP BI erteilte Anweisungen seitens des Kunden nicht befolgt, so entfällt jede Haftung von STP BI. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass die unzulässige Nutzung und/oder die Nichtbefolgung der Anweisungen ohne (nachteiligen) Einfluss blieben.

 

10. Kündigungsrechte

10.1 Die Laufzeit des Hauptvertrages und das Recht zu dessen ordentlicher Kündigung, richten sich nach den im Hauptvertrag getroffenen Regelungen. Findet sich im Hauptvertrag diesbezüglich keine Regelung, so gilt eine feste Vertragslaufzeit von 12 Monaten als vereinbart, nebst Verlängerung nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

10.2 Jede Partei hat weiterhin das Recht, den Hauptvertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

10.3 Als wichtige Gründe, die jeweils zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Hauptvertrages berechtigen, sind insbesondere folgende Umstände anzusehen, wenn

  • die andere Partei ihre Zahlungen einstellt;
  • über das Vermögen der anderen Partei ein Verfahren zur Schuldenregelung (insbesondere Insolvenz) eröffnet wird oder ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird und die betreffende Partei trotz entsprechender Aufforderung die offenbare Unbegründetheit des Antrages nicht binnen angemessener Frist nachweist;
  • die andere Partei die ihr obliegenden Pflichten schuldhaft in erheblichem Umfang verletzt und, soweit eine Abmahnung erforderlich ist, die Pflichtverletzung trotz Abmahnung nicht unterlässt;
  • STP BI der Zugang zu den für die Leistungserbringung relevanten Daten aus wichtigem Grunde nicht mehr möglich ist (insbesondere aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Auflagen oder gerichtlicher Entscheidungen und/oder drohender Sanktionen);
  • die andere Partei die ihre eingeräumten Nutzungsrechte und/oder geltende Datenschutzbestimmungen verletzt,
  • die Durchführung des Hauptvertrages von einer hierfür zuständigen Behörde beanstandet wird und eine von dieser Behörde zur Abstellung der betreffenden Mängel gesetzte Frist erfolglos verstreicht oder mindestens einer der Parteien von einer hierfür zuständigen Behörde die weitere Durchführung des Vertrages untersagt wird.

10.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1 Der Vertrag zwischen STP BI und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen.

11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Verhandlung, dem Abschluss, der Durchführung, der Beendigung oder einer Verletzung des Hauptvertrages ist Karlsruhe. Sind sachlich die Amtsgerichte zuständig, ist das Amtsgericht Karlsruhe anzurufen. Gerichtsstand Karlsruhe gilt insbesondere im Verhältnis zu Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder ihren festen Wohnsitz/Geschäftssitz nach Wirksamwerden dieser Geschäftsbedingungen in ein Land außerhalb der EU verlegt oder deren Wohnsitz/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11.3 Leistungsort (Erfüllungsort) für die Pflichten aus dem Vertrag ist der Sitz von STP BI.

11.4 Die Nichtausübung und/oder die nicht sofortige Ausübung oder Geltendmachung eines vertraglichen oder gesetzlichen Rechts von STP BI gilt keinesfalls als Verzicht auf dieses Recht und lässt die Möglichkeit späterer oder weiterer Ausübung und/oder Geltendmachung dieses Rechts durch STP BI unberührt.

11.5 STP BI ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen gelten als vom Kunden anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung schriftlich unter Ausschluss der telekommunikativen Übermittlung (Telefax, E-Mail) der Änderung widerspricht. Auf diese Folge wird STP BI den Kunden bei einer solchen Mitteilung hinweisen.

11.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, durch welche der wirtschaftliche Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soweit als möglich erreicht wird.

11.7 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die Online-Streitbeilegung bereit (OS-Plattform). Diese Plattform ist zu finden unter http://ec.europa.eu/odr. STP BI schließt ausdrücklich eine alternative Streitbeilegung gemäß Richtlinie 2013/11/EU aus.

Stand 03/2022